Direkte Antworten auf die Fragen, die uns Kunden am häufigsten stellen.
Die meisten Hersteller empfehlen eine jährliche Inspektion oder alle 15.000 bis 30.000 Kilometer. Wir prüfen das individuell anhand Ihres Servicehefts.
Nein. Laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Fahrzeugbesitzer ihre Fahrzeuge bei jedem qualifizierten Betrieb warten lassen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren.
In Österreich gilt die situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Die Faustregel "Oktober bis Ostern" ist ein guter Richtwert.
Ja, wir bieten Reifeneinlagerung in klimatisierten Räumen an. Ihre Reifen werden gereinigt, geprüft und individuell gekennzeichnet.
Rote Warnleuchten signalisieren kritische Zustände. Halten Sie das Fahrzeug sicher an und kontaktieren Sie uns.
Ja. Unser Team hat spezifische Schulungen für Hochvoltfahrzeuge absolviert. Wir führen Diagnosen, Reifenservice, Bremsenprüfungen und allgemeine Wartungsarbeiten durch.
Die §57a-Begutachtung ist die österreichische Fahrzeuguntersuchung (Pickerl). Neue Fahrzeuge müssen nach 3 Jahren erstmals begutachtet werden, danach alle 2 Jahre.